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   OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21   

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https://dejure.org/2021,37631
OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21 (https://dejure.org/2021,37631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.08.2021 - 4 U 57/21 (https://dejure.org/2021,37631)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. August 2021 - 4 U 57/21 (https://dejure.org/2021,37631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 2; UWG § 3 Abs. 1; UWG § 3a; UWG § 5; UWG § 12 Abs. 1 n. F.; BGB § 307 Abs. 2; BGB § 434 Abs. 1 Satz 3; ZPO § 935; ZPO § 940; ZPO § 920 Abs. 2
    Einstweilige Verfügung, Dringlichkeit, Widerlegung Dringlichkeitsvermutung, Glaubhaftmachung, eidesstattliche Versicherung, Passivlegitimation, Beauftragter, Garantie, Werbung, Verfügbarkeit, Lagerbestand, Lieferzeit, AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen, vereinbarte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung; Dringlichkeit; Widerlegung Dringlichkeitsvermutung; Glaubhaftmachung; eidesstattliche Versicherung; Passivlegitimation; Beauftragter; Garantie; Werbung; Verfügbarkeit; Lagerbestand; Lieferzeit; AGB; Allgemeine Geschäftsbedingungen; vereinbarte ...

  • rechtsportal.de

    Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Online-Werbung für Leuchten und Zubehör; Werbung mit einer Garantie

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Pauschale Werbung mit 5-Jahres-Garantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Werbung eines Online-Shops mit Lieferzeit i.d.R. 48 Stunden nicht irreführend

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Strenge Anforderungen an Werbung mit "umweltfreundlich"

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Lieferzeitangabe in der Regel nicht irreführend

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbung mit CO2-Reduziert als irreführend untersagt

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Lieferzeit in der Regel zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung eines Online-Shops mit Lieferzeit "i.d.R. 48 Stunden" rechtlich zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    In wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren besteht keine Pflicht zur Beantragung der Vorverlegung eines vom Gericht anberaumten Termins - Fehlende Beantragung lässt nicht Dringlichkeitsvermutung entfallen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 298
  • MMR 2022, 896
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Hamm, 20.04.2021 - 4 U 14/21

    Einstweilige Verfügung; Dringlichkeit; Widerlegung Dringlichkeitsvermutung;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 1 UWG n. F.wird widerlegt, wenn der Antragsteller/Verfügungskläger durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 01.07.1999 - I ZB 7/99, GRUR 2000, 151 sowie die Senatsurteile vom 15.03.2011 - 4 U 200/10, vom 21.04.2016 - 4 U 44/16 und vom 20.04.2021 - 4 U 14/21).

    Diese Vermutung wird nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 01.07.1999 - I ZB 7/99, GRUR 2000, 151, Rn. 11 mwN., zit. nach juris - Späte Urteilsbegründung; s. a. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 39. Aufl. 2021, § 12 UWG, Rn. 2.15 mwN.), der der Senat folgt (vgl. zuletzt bspw. Senatsurteil vom 20.04.2021 - 4 U 14/21, Rn. 23 ff. mwN., WRP 2021, 938, zit. nach juris), jedoch widerlegt, wenn der Antragsteller/Verfügungskläger durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist".

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt bspw. Senatsurteil vom 20.04.2021, aaO., Rn. 24 mwN.) muss der Antragsteller/Verfügungskläger das Verfügungsverfahren nicht nur binnen Monatsfrist nach Kenntniserlangung vom Verstoß und vom Verletzer einleiten, sondern gerade auch beschleunigt weiterbetreiben, soweit er nicht bereits durch eine einstweilige (Beschluss-)Verfügung gesichert ist.

  • OLG Hamm, 26.11.2019 - 4 U 22/19

    Fernabsatzvertrag; Information; Garantie; Bestehen; Bedingungen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
    Der Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin hinsichtlich der Werbung der Verfügungsbeklagten mit einer "10-Jahres-Garantie" findet nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 26.11.2019 - 4 U 22/19, WRP 2020, 507, Rn. 23 ff., zit. nach juris), von der abzuweichen kein Anlass besteht, seine Grundlage in § 8 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG i. V. m. der als Marktverhaltensregelung anzusehenden Regelung in § 479 Abs. 1 BGB.

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltenen Informationen für seine Entscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten der Informationen den Verbraucher nicht zu einer anderen Entscheidung veranlassen kann (vgl. Senatsurteil vom 26.11.2019 - 4 U 22/19, aaO., Rn. 32, zit. nach juris).

  • EuGH, 18.10.2012 - C-428/11

    Aggressive Praktiken von Gewerbetreibenden, mit denen dem Verbraucher der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
    Vorliegend hat der Senat keinen durchgreifenden Zweifel, dass der gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UWG maßgebliche durchschnittliche Verbraucher, dessen Verkehrsverständnis der Senat selbst feststellen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 18.10.2012 - C-428/11 , GRUR 2012, 1269, Rn. 53, zit. nach juris - Purely Creative u. a.; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 2 UWG, Rn. 15 mwN.), die beanstandete, ohne jeglichen einschränkenden Zusatz versehene Anzeige dahingehend versteht, dass die Garantiezusage für sämtliche der im Online-Shop der Verfügungsbeklagten angebotenen Produkte gilt, was aber unstreitig nicht der Fall ist, weil dies nach dem eigenen Vorbringen der Verfügungsbeklagten bspw. nicht für Leuchtmittel, Klein- oder Ersatzteile gilt.

    Dem gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UWG maßgeblichen durchschnittlichen Verbraucher, dessen Verkehrsverständnis der Senat selbst feststellen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 18.10.2012 - C-428/11 , GRUR 2012, 1269, Rn. 53, zit. nach juris - Purely Creative u. a.; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 2 UWG, Rn. 15 mwN.), erschließt sich aufgrund der optischen Gestaltung der in Rede stehenden Rubrik des Online-Shops zunächst ohne Weiteres, dass nur die dort speziell gelisteten Artikel Gegenstand der Rabattaktionen sind - sei es nun, weil sie Gegenstand der speziellen "Frühjahrsaktion" sind oder im Rahmen des dauerhaften "SALE", weil es sich - wie im Senatstermin im Rahmen der persönlichen Anhörung des Geschäftsführers der Verfügungsbeklagten zu 3. erörtert - um Auslaufmodelle, Restposten oder vergleichbare Ware handelt.

  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

    Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
    Eine AGB-Klausel, mit der ein Unternehmen sämtliche Ansprüche seiner Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme einer zwingenden Haftung bspw. für Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausschließt, ist auch im unternehmerischen Verkehr gem. § 307 Abs. 2 BGB unwirksam (st. Respr., vgl. u. a. BGH, Urteil vom 11.11.1992 - VIII ZR 238/91, NJW 1993, 335).

    Eine so weitreichende Freizeichnung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art ist auch im unternehmerischen Verkehr unwirksam (vgl. Palandt/Grüneberg, aaO., § 309 BGB, Rn. 48 ff. mwN.; st. Respr., vgl. u. a. BGH, Urteil vom 11.11.1992 - VIII ZR 238/91, NJW 1993, 335, Rn. 15 f. mwN., zit. nach juris).

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
    Beauftragter i. S. v. § 8 Abs. 2 UWG kann auch ein zu einer Gruppe ("Group") von Familienunternehmen gehörendes selbständiges Unternehmen sein, auf dessen Geschäftstätigkeit ein Familienmitglied - etwa aufgrund seiner Stellung als (Mit-)Gesellschafter sämtlicher Unternehmen der Gruppe - zumindest faktisch maßgeblichen Einfluss ausübt (Fortführung von BGH, Urteil vom 07.04.2005 - I ZR 221/02, GRUR 2005, 864, Rn. 20 - Meißner Dekor II; Senatsurteil vom 02.06.2016 - 4 U 17/15).

    Hiervon ist bspw. auszugehen, wenn es sich bei dem beauftragten Unternehmen um eine Tochtergesellschaft des Betriebsinhabers handelt und dieser - über die Funktion einer reinen Holding-Gesellschaft hinaus - beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt (vgl. nur BGH, Urteil vom 07.04.2005 - I ZR 221/02, GRUR 2005, 864, Rn. 20 - Meißner Dekor II; Senatsurteil vom 02.06.2016 - 4 U 17/15, Rn. 54, jew. zit. nach juris; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 8 UWG, Rn. 2.41, jew. mwN.).

  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 238/87

    Aus Altpapier - Irreführung einer Werbung für ein Papierprodukt

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
    Die Werbeaussagen "CO2 Reduziert", "Umweltfreundliche Produkte und nachhaltige Verpackungen", "Unser Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit" genügen den nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 20.10.1988 - I ZR 238/87, GRUR 1991, 546 - Aus Altpapier) an die zur Vermeidung einer Irreführung erforderlichen aufklärenden Hinweise im Bereich der umweltbezogenen Werbung grundsätzlich zu stellenden strengen Anforderungen nicht.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 20.10.1988 - I ZR 238/87, GRUR 1991, 546, Rn. 26, zit. nach juris - Aus Altpapier), der der Senat folgt, sind an die Zulässigkeit der Werbung mit Umweltschutzbegriffen besondere Anforderungen zu stellen.

  • OLG Hamm, 02.06.2016 - 4 U 17/15

    Wettbewerbsverstoß; Auftraggeber

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
    Beauftragter i. S. v. § 8 Abs. 2 UWG kann auch ein zu einer Gruppe ("Group") von Familienunternehmen gehörendes selbständiges Unternehmen sein, auf dessen Geschäftstätigkeit ein Familienmitglied - etwa aufgrund seiner Stellung als (Mit-)Gesellschafter sämtlicher Unternehmen der Gruppe - zumindest faktisch maßgeblichen Einfluss ausübt (Fortführung von BGH, Urteil vom 07.04.2005 - I ZR 221/02, GRUR 2005, 864, Rn. 20 - Meißner Dekor II; Senatsurteil vom 02.06.2016 - 4 U 17/15).

    Hiervon ist bspw. auszugehen, wenn es sich bei dem beauftragten Unternehmen um eine Tochtergesellschaft des Betriebsinhabers handelt und dieser - über die Funktion einer reinen Holding-Gesellschaft hinaus - beherrschenden Einfluss auf die Tätigkeit des Tochterunternehmens ausübt (vgl. nur BGH, Urteil vom 07.04.2005 - I ZR 221/02, GRUR 2005, 864, Rn. 20 - Meißner Dekor II; Senatsurteil vom 02.06.2016 - 4 U 17/15, Rn. 54, jew. zit. nach juris; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 8 UWG, Rn. 2.41, jew. mwN.).

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 1 UWG n. F.wird widerlegt, wenn der Antragsteller/Verfügungskläger durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 01.07.1999 - I ZB 7/99, GRUR 2000, 151 sowie die Senatsurteile vom 15.03.2011 - 4 U 200/10, vom 21.04.2016 - 4 U 44/16 und vom 20.04.2021 - 4 U 14/21).

    Diese Vermutung wird nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 01.07.1999 - I ZB 7/99, GRUR 2000, 151, Rn. 11 mwN., zit. nach juris - Späte Urteilsbegründung; s. a. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, 39. Aufl. 2021, § 12 UWG, Rn. 2.15 mwN.), der der Senat folgt (vgl. zuletzt bspw. Senatsurteil vom 20.04.2021 - 4 U 14/21, Rn. 23 ff. mwN., WRP 2021, 938, zit. nach juris), jedoch widerlegt, wenn der Antragsteller/Verfügungskläger durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist".

  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 200/10

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zögerliche Prozessführung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
    Die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 1 UWG n. F.wird widerlegt, wenn der Antragsteller/Verfügungskläger durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 01.07.1999 - I ZB 7/99, GRUR 2000, 151 sowie die Senatsurteile vom 15.03.2011 - 4 U 200/10, vom 21.04.2016 - 4 U 44/16 und vom 20.04.2021 - 4 U 14/21).

    Regelmäßig lassen von ihm verursachte Verfahrensverzögerungen bei der Erwirkung der einstweiligen Verfügung, bspw. Fristverlängerungs- oder Terminverlegungsanträge, aber darauf schließen, dass "ihm die Sache nicht so eilig ist", weil insbesondere der eine Vertagung oder Terminsverlegung beantragende Verfügungskläger damit rechnen muss, dass der Termin auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden muss (vgl. Senatsurteil vom 15.03.2011 - 4 U 200/10, Rn. 15 mwN., zit. nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2017 - 2 U 162/16, BeckRS 2017, 139897, Rn. 47; Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, aaO., § 12 UWG, Rn. 2.16 mwN.).

  • LG Arnsberg, 29.04.2021 - 8 O 21/21
    Auszug aus OLG Hamm, 19.08.2021 - 4 U 57/21
    Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 29.04.2021 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg (Az. 8 O 21/21) unter Zurückweisung des weitergehenden Berufungsbegehrens teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Verfügungsklägerin beantragt, das am 29.04.2021 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg (Az. 8 O 21/21) abzuändern und die Verfügungsbeklagte im Wege der einstweiligen Verfügung zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihren jeweiligen Geschäftsführern, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr.

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 34/08

    Gewährleistungsausschluss im Internet

  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 241/19

    Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren

  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten

  • OLG Frankfurt, 22.08.2019 - 6 U 83/19

    Haftung für unlautere Werbung durch einen Suchmaschinenbetreiber zugunsten des

  • BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2740/20

    Erfolgreicher Eilantrag wegen Verletzung der prozessualen Waffengleichheit in

  • EuGH, 11.07.2013 - C-657/11

    Belgian Electronic Sorting Technology - Richtlinien 84/450/EWG und 2006/114/EG -

  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 4 U 32/10

    Irreführung durch unvollständige Preisangaben im Internet-Versandhandel

  • EGMR, 27.11.2018 - 14988/09

    Homosexuellen-Kundgebungen verboten: Russland erneut verurteilt

  • OLG Hamburg, 21.03.2019 - 3 U 105/18

    Dringlichkeit im Eilverfahren, neutropenisches Fieber - Wettbewerbsverstoß:

  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 2 U 162/16

    Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Analoge Anwendung der

  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 6 U 17/15

    Wettbewerbsverstoß: Gewährung eines Einkaufsgutscheins bei Abgabe

  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 4 U 44/16

    Einstweilige Verfügung; Dringlichkeitsvermutung; Widerlegung

  • LG Stuttgart, 10.01.2022 - 36 O 92/21

    Erfolg gegen Greenwashing: Irreführende Werbung für Nachhaltigkeitsfonds

    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 1991, 546, Rn. 26, zit. nach juris - Aus Altpapier und GRUR 1997, 666, 668 - Umweltfreundliches Reinigungsmittel), der das Gericht folgt, sind an die Zulässigkeit der Werbung mit Umweltschutzbegriffen besondere Anforderungen zu stellen (so auch OLG Hamm, Urteil vom 19. August 2021 ­ I-4 U 57/21 ­, Rn. 92, juris und LG Köln, Urteil vom 07. August 2019 ­ 84 O 24/19 ­, Rn. 40, juris).

    Fehlen die danach gebotenen aufklärenden Hinweise in der Werbung oder sind sie nicht deutlich sichtbar herausgestellt, besteht in besonders hohem Maße die Gefahr, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen irrige Vorstellungen über die Beschaffenheit der angebotenen Ware hervorgerufen werden und sie dadurch in ihrer Kaufentscheidung beeinflusst werden (vgl. auch OLG Düsseldorf Urteil vom 17.05.2016 - 20 U 150/15, BeckRS 2016, 9407, Rn. 13 und OLG Hamm, Urteil vom 19. August 2021 ­- I-4 U 57/21 , Rn. 92, juris).

  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21

    Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze

    Durch das niedrigschwellige Erfordernis, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung lediglich glaubhaft iSv. § 294 Abs. 1 ZPO machen zu müssen (zu den allgemeinen Anforderungen an die Glaubhaftmachung vgl. zB BGH 2. August 2022 - VIII ZB 3/21 - Rn. 14 f.) , was auch im Wege einer anwaltlichen Versicherung erfolgen kann (vgl. BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16 - Rn. 14; OLG Dresden 10. März 2022 - 4 W 94/22 - Rn. 6; OLG Hamm 19. August 2021 - I-4 U 57/21 ua. - Rn. 47) , ist dieser Zugang jedoch nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt.
  • OLG Bremen, 23.12.2022 - 2 U 103/22

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts als "nachhaltig";

    Alsdann muss der Antragsteller darlegen und glaubhaft machen, wann er tatsächlich Kenntnis erlangt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Februar 2014 - I-6 U 84/13 -, Rn. 77, juris; OLG Hamm, Urteil vom 19. August 2021 - I-4 U 57/21 -, Rn. 46, juris).

    Das OLG Hamm hat diese Anforderungen zu Recht auch auf eine Werbung mit der Auslobung eines Produktes als "nachhaltig" übertragen (vergleiche OLG Hamm, Urteil vom 19. August 2021 - I-4 U 57/21 -, Rn. 93, juris).

  • LG Düsseldorf, 24.03.2023 - 38 O 92/22
    Solche Werbung ist angesichts vielfach unscharfer und mit unterschiedlichen Erwartungen und Vorstellungen verknüpfter Begrifflichkeiten sowie des verbreitet nur geringen sachlichen Wissensstandes des allgemeinen Publikums über naturwissenschaftliche Zusammenhänge und Wechselwirkungen mit einer erhöhten Irreführungsgefahr verbunden, was eine Beurteilung nach strengen Maßstäben und die Annahme weitgehender Aufklärungspflichten rechtfertigt, die dem Aufklärungsbedürfnis des angesprochenen Verkehrs über Bedeutung und Inhalt der verwendeten Begriffe Rechnung tragen und deutlich sichtbar herausgestellte aufklärende Hinweise erfordern (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - I ZR 219/87 - Umweltengel, NJW 1989, 711 [unter II 2 a]; Urteil vom 5. Dezember 1996 - I ZR 140/94 - umweltfreundliches Reinigungsmittel, GRUR 1997, 666 [unter II 2 b]; OLG Hamm, Urteil vom 19. August 2021 - 4 U 57/21, GRUR-RS 2021, 31137 [unter II 2 c jj (1)]; s.a. Abschnitt 4.1.1 und 4.1.1.2 bis 4.1.1.4 der Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt, Bekanntmachung der Kommission, ABl.
  • OLG Nürnberg, 15.11.2023 - 3 U 1722/23

    Werbung mit der besonderen Umweltverträglichkeit eines biologisch hergestellten

    c) Darüber hinaus kann im Zusammenhang mit dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise nicht außer Acht gelassen werden, dass an die Zulässigkeit der Werbung mit Umweltschutzbegriffen besondere Anforderungen zu stellen (OLG Hamm MMR 2022, 896 Rn. 69) und diese - ähnlich wie die Gesundheitswerbung - grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu beurteilen (BGH GRUR 1991, 546 juris-Rn. 26 - Aus Altpapier) sind.
  • LG Berlin, 07.11.2023 - 91 O 69/23

    Zur Frage, wo die wesentlichen Eigenschaften der Ware (Textilmaterialangabe) im

    Eine solche Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung kommt nicht nur bei zögerlicher Verfahrenseinleitung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 6 U 151/19, Rn. 16, juris), sondern auch dann in Betracht, wenn der Antragsteller (nach zunächst hinreichend zeitnaher) Verfahrenseinleitung durch sein (Prozess-)verhalten zu erkennen gibt, dass die Sache für ihn nicht (mehr) eilig ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 19. August 2021 - I-4 U 57/21, Rn. 41, juris; KG, Urteil vom 17. Oktober 2014 - 5 U 63/14, Rn. 38, juris).
  • LAG Hessen, 25.01.2023 - 6 Sa 369/22

    Unwirksame Dokumentenübermittlung mittels Word-Datei oder per Telefax; Effektiver

    aa) Durch die Möglichkeit einer Ersatzeinreichung bei vorübergehender technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung (sh. dazu mwN BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - Rn. 29) und das niedrigschwellige Erfordernis, diese vorübergehende technische Unmöglichkeit lediglich glaubhaft iSv. § 294 Abs. 1 ZPO machen zu müssen (zu den allgemeinen Anforderungen an die Glaubhaftmachung vgl. zB BGH 2. August 2022 - VIII ZB 3/21 - Rn. 14 f.), was auch im Wege einer anwaltlichen Versicherung erfolgen kann (vgl. BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - aaO; BGH 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16 - Rn. 14; OLG Dresden 10. März 2022 - 4 W 94/22 - Rn. 6; OLG Hamm 19. August 2021 - I-4 U 57/21 ua. - Rn. 47), ist der Zugang zu den Gerichten (hier zum zweiten Rechtszug, auf den es keinen aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes herzuleitenden Anspruch gibt, vgl. BVerfG 2. November 2020 - 1 BvR 533/20 - Rn. 12; BAG 25. April 2022 - 3 AZB 2/22 - Rn. 19) nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt (vgl. BAG 25. August 2022 - 6 AZR 499/21 - aaO).
  • LG Düsseldorf, 23.12.2022 - 38 O 20/22
    Umweltbezogene Werbung ist wegen des bei erheblichen Teilen des Verkehrs das Kaufverhalten beeinflussenden Umweltbewusstseins und der infolge der Ansprache emotionaler Bereiche im Menschen mit vielfach unscharfen und mit unterschiedlichen Erwartungen und Vorstellungen verknüpften Umweltschutzbegriffen mit einer erhöhten Irreführungsgefahr verbunden, was eine Beurteilung nach strengen Maßstäben rechtfertigt, die dem Aufklärungsbedürfnis des angesprochenen Verkehrs über Bedeutung und Inhalt der verwendeten Begriffe Rechnung tragen und deutlich sichtbar herausgestellte aufklärende Hinweise erfordern (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1988 - I ZR 219/87 - Umweltengel, NJW 1989, 711 [unter II 2 a]; OLG Hamm, Urteil vom 19. August 2021 - 4 U 57/21, GRUR-RS 2021, 31137 [unter II 2 c jj (1)]).
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